Ihr Mitgliedsbeitrag ist nach § 10b EStG steuerlich abzugsfähig.
Wie bei allen Spenden bis 300 Euro ist es ausreichend, wenn Sie hierfür bei Ihrem Finanzamt eine Kopie des (Überweisungs-)Belegs oder Kontoauszugs Ihrer Bank einreichen.
Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Bescheinigungen nur noch auf Verlangen des Finanzamtes eingereicht werden.
Sollten Sie trotzdem eine herkömmliche Spendenbescheinigung benötigen, nutzen Sie das Kontaktformular.
Im Namen aller Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kaltenweide danken wir allen Mitgliedern, Spendern und Sponsoren für ihre Unterstützung!